Vererben und Verschenken – Ein rechtlicher und steuerlicher Überblick über Chancen und Hindernisse

12.06.24 -Vor einigen Monaten hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass selbst eine einfache Zettelnotiz, aufbewahrt hinter dem Tresen einer Kneipe, als letzter Wille gewertet werden kann. Ob das die optimale Ausgestaltung eines Testaments ist, kann zu Recht bezweifelt werden. Wie man als Unternehmer Vererben und Verschenken rechtlich und steuerlich richtig ausgestaltet, kann von entscheidender Bedeutung sein.

Michael Kranz und seine Kollegin Maria Strietzel, Rechtsanwälte und Steuerberater aus Oldenburg, haben den Teilnehmern des Informationsabends einen Einblick in Gestaltungsmöglichkeiten und steuerliche Risiken bei der Übertragung von Unternehmen und Praxen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegeben und sind auch auf die bei Immobilienbesitz beliebte Familiengesellschaft eingegangen.

In einem weiteren Teil wurden die gesetzliche Erbfolge und das Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht dargestellt. Dabei wurde auch auf die Abstimmung zwischen Testamenten und Gesellschaftsverträgen eingegangen. Anhand von Fällen aus der Praxis wurde aufgezeigt, dass es vielfältige Fallstricke gibt, die es zu vermeiden gilt. Es folgten zahlreiche wertvolle Tipps und Hinweise. Klar wurde auch: gerade für Unternehmer ist es unerlässlich, den Nachlass rechtzeitig rechtssicher zu regeln.

Ein herzliches Dankeschön an die beiden Referenten, die dieses „trockene“ Thema für alle anschaulich und kurzweilig vermittelt haben und auch an die Raiffeisen-Volksbank Varel-Nordenham eG für die Gastfreundschaft und das leckere Buffet.